Immobilie verkaufen Fischamend

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? Wir geben Ihnen Tipps und wichtige Informationen rund um den Immobilienverkauf in Fischamend

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Wann ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf meiner Immobilie?

Als Eigentümer/in einer Immobilie in Fischamend ist es Ihre Entscheidung zu welchen Zeitpunkt sie den Verkauf starten wollen. Der Eintritt kann natürlich immer von persönlichen Gründen beeinflusst werden, doch Sie dürfen nicht außer Acht lassen, dass der Zeitpunkt des Verkaufes auch Einwirkung auf den Erfolg hat. Der Verkauf sollte dann stattfinden, wenn der Immobilienmarkt gerade am "höchsten" ist. Das heißt, ist die Nachfrage von Häusern und Wohnungen in Fischamend groß, dann ist auch der Zeitpunkt ideal. 

Was muss erledigt werden bevor Sie Ihre Immobilie in Fischamend verkaufen können?

Zu aller Erst sollten Sie sich vorher überlegen ob Sie ihre Immobilie in Fischamend zum Verkauf oder zur Vermietung zur Verfügung stellen wollen. Seien Sie sich bewusst, dass bei einem voreiligen Abbruch des Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung für den Immobilienverkauf anfallen kann. Möglicherweise wird auch eine Zwischenfinanzierung nötig sein, um eine Finanzierungslücke zwischen Verkauf und Kauf decken zu können. Der Handel sollte jedoch erst dann starten, wenn die Fragen über den Wert Ihrer Immobilie in Fischamend gekärt wurden. Auch die Verschaffung der notwendigen Unterlagen, sollte zu diesem Zeitpunkt schon erledigt sein. 

Wichtige Fragen – Immobilie verkaufen Fischamend

  • Habe ich ein Folgeobjekt in Aussicht?
  • Ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich?
  • Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
  • Ist bei der Immobilie ein Sanierungsbedarf vorhanden?
  • Verfüge ich über Grundbuchauszug, Grundrisspläne, Energieausweis?
  • Existieren: Gebäudeversicherung, Mietabrechnungen, Verwaltungskosten usw.?
  • Liegen Listen über die Instandhaltungen der Immobilie vor?
  • Wird das vorhandene Mobiliar mitverkauft?
  • Besteht ein Vorkaufsrecht?
  • Ist der Wert der Immobilie bekannt?

Braucht man für den Verkauf eines Hauses in Fischamend einen Energieausweis?

Der Energieausweis hilft bei der Begutachtung der thermischen Qualität Ihrer Wohnung/Ihres Hauses, indem er über Energieverbrauch und Gesamteffizienz aufklärt. Das Vorlegen eines Energieausweises ist bei einem erfolgreichen Verkauf unumstößlich. Doch der Energieausweis wird in 2 Varianten unterschieden. Zu Einem der Bedarfsausweis und zum Anderen der Verbrauchsausweis. Grundsätzlich können Eigentümer sich in den meisten Fällen für eine Variante entscheiden, doch großteils wird der Bedarfsausweis empfohlen, da dieser als aussagekräftiger zählt. Beachtet werden muss hier unbedingt die Frist von maximal 10 Jahren. Ist die Frist abgelaufen muss unbedingt ein neuer Energieausweis angeschafft werden, sonst droht eine Geldstrafe bis zu 1.450 Euro. 

Mit welchem Preis können Sie für Ihre Immobilie in Fischamend rechnen?

Ein Haus/Eine Wohnung wird am besten mit einem Quadratmeterpreis berechnet. Mehrere Faktoren spielen hierbei eine Rolle, wie zum Beispiel Baujahr, Etage, Balkon/Terasse, Grundriss,… Meistens wird der Wert jedoch 5 bis 8 Prozent höcher geschätzt, um mehr Spielplatz beim Verhandeln zur Verfügung zu stellen. Trotzdem ist es essentziell den Preis nicht zu höch anzugeben, da viele Käufer verschreckt werden können. Auch zu niedrig ist ein Problem, da die Interessenten in den meisten Fällen dazu neigen den Preis immer niedriger zu verhandeln. Ist der Wert einmal niedrig, ist er danach ziemlich schwer wieder zu hoch zu kriegen.

Haben Sie  Angst einen Fehler zu machen? Keine Sorge! – Der Preis kann jeder Zeit mithilfe eines Fachmannes kostenlos festgestellt werden.

Die Immobilie in Fischamend privat oder über einen Immobilienmakler verkaufen?

hnen sollte bewusst sein, dass wenn Sie sich entschließen Ihre Immobilie in Fischamend alleine zu verkaufen, muss sehr viel eigene Zeit investiert werden. Diese unterschätzen viele eigenständige Verkäufer. Hinzu kommt, der fehlende Makler, der den Verkauf grundsätzlich qualitativer und vorteilhafter übernehmen kann. 

Vorteile eines Immobilienmaklers:

  • Es wird ein professionelles Exposé inkl. Weitwinkelfotos, verkaufsoptimierte Objektbeschreibungen, etc. erstellt
  • Das Haus wird für den Verkauf auf mehreren Plattformen gleichzeitig angeboten.
  • Alle rechtlichen Schritte werden vom Immobilienmakler übernommen und erklärt.
  • Der Immobilienmakler unterstützt Sie bei Finanzierungen und prüft gegebenenfalls die Liquidität des Käufers.

Wenn Sie eine Immobilie in Fischamend verkaufen, treten die Immobilienmakler als Mittelsmänner zwischen Käufer und Verkäufer auf, was ein großer Vorteil bei den Verkaufsverhandlungen ist. Zukünftige Käufer haben bereits Vertrauen zum Makler aufgebaut und sind daher eher bereit, einen Makler wissen zu lassen, was ihnen an einer Immobilie gefällt oder nicht nicht gefällt. Mithilfe ihrer langjährigen Erfahrung können besonders gute Makler sehr gute Preise durchbringen und erhalten nur dann eine Maklerprovision, wenn sie letztendlich auch erfolgreich waren. Als Fazit kann man auf jeden Fall sagen, dass ein guter Makler sein Geld wert ist und ein privater Verkauf nur in absoluten Ausnahmesituationen (z.B. Verkauf an Bekannte) zu empfehlen ist.

Mit welchen Werbekanälen sollten Sie den optimalen Käufer ansprechen?

Im Zuge des Immobilienverkaufes in Fischamend ist es wichtig, verschiedene Werbekanäle zu nutzen, um sämtliche Verkaufspotenziale auszuschöpfen. Es ist wesentlich, in den 4 oder 5 größten Internetportalen, über die Interessenten nach Immobilien suchen, ein geeignetes Inserat zu schalten.

Aber auch regionale Marketingmaßnahmen im Umfeld des Objektes (Verkaufsgalgen am Haus, Verteilung von Werbeflyern, Inserate in Tageszeitungen, Anzeigenblättern, etc.) erweisen sich als sinnhaft. Aber auch die Verkaufschance steigert sich, wenn die Liegenschaft Interessenten angeboten wird, die sich bereits Vergleichsobjekte angesehen haben oder als Suchende in Maklerdatenbanken registriert sind.

Für den Auftraggeber gilt: Je breiter die Vermarktung, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, den Käufer mit der höchsten Zahlungsbereitschaft zu finden und zum höchsten Preis zu verkaufen!

Wie genau findet eine Besichtigung im Immobilienverkauf in Fischamend statt?

Zu aller erst, sollte ein Interessente durch ein veröffentlichtes Exposé begeistert werden. Ziel ist es hierbei, den möglichen Käufer dazu zu bringen uns telefonisch zu kontaktieren, um festzustellen ob die Wünsche des Interessenten Ihrer Wohnung/Ihrem Haus entsprechen. Falls die Immobilie in Fischamend dem Käufer entspricht, können Sie zum nächsten Punkt vorschreiten – den Besichtigungstermin.

Beim Termin der Besichtigung wird nicht nur die Immobilie zur Schau gestellt, sondern es ist wichtig, mit dem potenziellen Käufer in ein Gespräch zu kommen um mehr über seine Wünsche und Vorstellungen erfahren zu können. Sie sollten sich am Schluss der Besichtigung nicht einfach nur vom Kaufinteressenten verabschieden, sondern die nächsten Handlungsschritte abstimmen. Kaufverhandlungen werden am ehesten von einem Verkaufsprofi geführt, der mit einer klaren „Closing“ Einstellung vorgeht.

Wie sollte der Kaufvertrag für den Verkauf der Immobilie in Fischamend aussehen?

Im Großen und Ganzen soll der Kaufvertrag dazu dienen, die Interessen beider Parteien wiederzugeben und schriftlich festzuhalten, falls es in Zukunft Unstimmigkeiten geben sollte. Es richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall, was z. B. in den Vertrag einfließen soll und was nicht:

  • Soll die Einbauküche in den Verkauf einbezogen werden?
  • Sind Mängel im Kaufvertrag zu erwähnen?
  • Sollen bestimmte Eigenschaften wie Wohnfläche, Mieteinnahmen, etc. garantiert werden?

Dies und vieles mehr muss zwischen Verkäufer und Käufer abgesprochen werden. Jedenfalls ist für den Verkäufer entscheidend: Die Immobilie sollte „wie sie ist“ verkauft werden und die Mängelhaftung nach Möglichkeit ausgeschlossen werden (Vorsicht vor versteckten Mängeln).

Wieviel Steuern sind nach dem erfolgreichen Immobilienverkauf in Fischamend fällig?

Vom Gesetzgeber wurden grundsätzlich alle Veräußerungen von privaten Immobilien der Grunderwerbsteuer unterworfen. Im Grunde genommen sind nur Hauptwohnsitze und selbst errichtete Gebäude davon ausgenommen. Mit Wirkung zum 1. April 2012 hat das Stabilitätsgesetz die zehnjährige Immobilienspekulationsfrist gestrichen und durch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und Wertsteigerungen abgelöst.

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